Ergänzungsleistungen

zur AHV und IV
Dort wo AHV/IV-Renten bzw. IV-Taggelder, andere Renten, weitere Einkommen und das Vermögen nicht ausreichen, um die minimalen Lebenskosten zu decken, soll die EL die Existenz sichern und letztlich Armut verhindern. Für einen Anspruch müssen persönliche als auch wirtschaftliche Voraus-setzungen erfüllt sein. Es wird aufgrund einer individuell konkreten Vergleichsrechnung zwischen den anerkannten Ausgaben und den anrechenbaren Einnahmen bestimmt, wobei genau festgelegt ist, welche Ausgaben und Einnahmen im Rahmen der Sicherung der Existenz anzuerkennen sind und welche nicht.

Ich biete folgende Beratungen an:
  • Anmeldung und Geltendmachung von Ergänzungsleistungen
  • Überprüfung und Berechnung eines Anspruches
  • Überbrückung Wartezeit
  • Rückforderungen Krankheits- und Behinderungskosten
  • Prüfung Rückforderungen Krankheitskosten bei einem Einnahmenüberschuss
  • Wohnrecht/Nutzniessung
  • Beratung Vermögensverzicht, Schenkung, Erbschaft
  • Rechtsmittel bei einem negativen Bescheid
  • Einspracheverfahren
  • Rückforderung Gemeindezuschüsse und Beihilfe
  • Wann können Ergänzungsleistungen zurückgefordert werden