SchKG / Inkasso / Schuldenberatung

Bundesgesetz über Schuldbetreibung- und Konkurs (SchKG)
Leistet ein Schuldner die geschuldete Zahlung nicht, muss die Forderung auf dem Rechtsweg geltend gemacht werden. Gerne berate und unterstütze ich Sie unter anderem in folgenden Situationen:
  • Mahnung und Eintreibung von Forderungen im Auftrag (Vertretung Gläubiger)
  • Durchführung von Schuld Betreibungen und Konkurs im Auftrag
  • Vertretung für Schuldner
  • Stille Lohnpfändung für Schuldner (Arbeitgeber erfährt von der Pfändung nichts)
  • Ungerechtfertigte Betreibungen (Abwendung und Löschung)
  • Privatkonkurs und Insolvenzerklärung
  • Betreibungsrechtliches Existenzminimum (kantonal unterschiedlich)
  • Überprüfung von Privatpersonen und Firmen
  • Rechtstreitigkeiten aus Vertrag und allgemeine Rechtsberatungen                                             (Miet- /, Arbeits- / Vertragsrecht etc.)

Budget, Schuldenberatung und Sanierungen
Viele Gründe können in die Schuldenfalle führen. Wenn die Übersicht über Rechnungen, Mahnungen und Betreibungen verloren gehen, begleite ich Sie aus den Schulden heraus. Nicht immer ist ein Privatkonkurs der richtige Ausweg.

Wichtig ist, dass die Hilfe so früh wie möglich in Anspruch genommen wird, da es immer schwieriger und aufwendiger wird, die Abwärtsspirale aufzuhalten. Je tiefer der Weg wieder heraus aus den Schulden ist, desto schwieriger und länger ist der Weg zurück in ein geregeltes Leben. Der soziale Abstieg kann sehr schnell trotz unserem Sozialsystem in die Obdachlosigkeit führen.

Vorsicht bei günstigen oder unentgeltlichen Angeboten zur Schuldensanierung. Viele haben keine richtige Ausbildung absolviert oder sind nur Lockvogelangebote.