Monica Maulà Treuhand
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Das Güter- und Erbrecht sollte frühzeitig geregelt werden. Im Todesfall kann es weitreichende Folgen für den überlebenden Ehepartner bzw. den Konkubinatspartner haben, wenn keine Vorkehrungen getroffen werden.

Beim Tod eines Ehegatten kommt zuerst die güterrechtliche Auseinandersetzung zum Zug. Die güterrechtlichen und erbrechtlichen Verhältnisse können im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten entsprechend einer Situation individuell angepasst werden. Am 01.01.2023 trat das revidierte Erbrecht in Kraft. Eine Überprüfung des vorhandenen Testaments ist empfehlenswert.

  • Beratung im Güterrecht- und Erbrecht
  • Beraten von Testament, Erbvorzug und Schenkungen
  • Erstellung von Testament, Erbvorzug- /Schenkungsverträge
  • Übernahme von Willensvollstreckungen und Durchführung von Erbteilungen
  • Beratung und Erstellung von Darlehensverträgen
  • Beratung Erbschafts- und Schenkungssteuern
  • Ausgleichpflicht (Anrechnung) unentgeltliche Zuwendungen des Erblassers an Erben zu Lebzeiten an den Nachlass
  • Überprüfung sowie Anfechtung eines Testaments
  • Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung (siehe separates Register)