Das Güter- und Erbrecht sollte frühzeitig geregelt werden. Im Todesfall kann es weitreichende Folgen für den überlebenden Ehepartner bzw. den Konkubinatspartner haben, wenn keine Vorkehrungen getroffen werden.
Beim Tod eines Ehegatten kommt zuerst die güterrechtliche Auseinandersetzung zum Zug. Die güterrechtlichen und erbrechtlichen Verhältnisse können im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten entsprechend einer Situation individuell angepasst werden. Am 01.01.2023 trat das revidierte Erbrecht in Kraft. Eine Überprüfung des vorhandenen Testaments ist empfehlenswert.